Das Wahlsystem in Bayern unterscheidet sich in manchen Punkten grundlegend vom Wahlsystem für die Bundestagswahl. Wir haben dir nun das Grundlegenste zusammengestellt, damit du bei Fragen und Diskussionen glänzen kannst 😉
Das erste, was man über das bayerische Wahlsystem im Internet findet, ist, dass es eine personalisierte Verhältniswahl mit offener Liste ist.
Ufff… was ist denn das für ein komischer Politikersprech? Klingt ziemlich kompliziert, oder?
Eigentlich ist es recht simpel erklärt: Parteien oder Parteienbündnisse legen normalerweise ihre Liste mit ihren Kandidaten fest. Offene Liste heißt nun, dass sie nicht gezwungen sind nur parteieigene Personen aufzustellen, sondern können genauso Parteilose oder Mitglieder anderer Parteien aufstellen.
Hier haben wir auch schon den ersten großen Unterschied zur Bundestagswahl. Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossener Liste. Jetzt mal kombinieren, was das heißen könnte… Richtig, Sherlock, es dürfen Kandidaten auf die Liste, die gleichzeitig Mitglied der Partei sind.
Der Bayerische Landtag besteht aus mindestens 180 Sitzen.
Kommt natürlich nun die Frage auf, wie sich diese Zahl ergibt?
Um diese Frage zu klären, widmen wir uns zu Beginn den Wahlkreisen.
Bayern besitzt sieben Wahlkreise, die mit den Regierungsbezirken übereinstimmen. Vielleicht hast du eine bayerische Schule besucht und musstest diese auch mal auswendig lernen. Puuuhh, wie war das gleich nochmal? Irgendwo zwischen den grauen Zellen steckt das Wissen vielleicht noch: Die Regierungsbezirke sind Oberbayern (Regierungssitz München), Niederbayern (Regierungssitz Landshut), Schwaben (Regierungssitz Augsburg), Oberpfalz (Regierungssitz Regensburg), Oberfranken (Regierungssitz Bayreuth), Mittelfranken (Regierungssitz Ansbach), Unterfranken (Regierungsbezirk Würzburg).
Man vergibt diesen voneinander unabhängigen Wahlkreisen nun eine jeweilige Abgeordnetenzahl durch die Stimmkreise und durch die Wahlkreisliste. Diese Zahl ist abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Regierungsbezirkes. Je stärker dieser bewohnt, desto mehr Abgeordnete können für den Wahlkreis in den Landtag einziehen. Oberbayern zum Beispiel ist der einwohnerstärkste Bezirk. Somit fallen 61 Abgeordnete auf diesen Wahlkreis (31 durch die Stimmkreise, 30 durch die Wahlkreisliste). Die einwohnerschwächsten Bezirke sind im Gegensatz die Oberpfalz und Oberfranken. Auf diese entfallen nur jeweils 16 Abgeordnete (8 durch die Stimmkreise, 8 durch die Wahlkreisliste).
Vielleicht ist dir als aufmerksamer Leser nun aufgefallen, dass beispielsweise in Oberbayern die Anzahl der Abgeordneten durch die Stimmkreise nicht mit der Anzahl der Abgeordneten durch die Wahlkreisliste übereinstimmt. Der Grund dafür liegt im Berechnungssystem. Die Berechnung der gesamten Abgeordnetenzahl für den jeweiligen Wahlkreis gibt irgendeine Zahl aus. Diese Zahl wird anschließend durch 2 geteilt. Man erhält somit die Zahl der Abgeordneten im Stimmkreis und auf der Wahlkreisliste (jeweils die Hälfte).
Jetzt haben wir aber ein kleines Problem. Was machen wir, falls die insgesamte Abgeordnetenzahl für den Wahlkreis eine ungerade Zahl ist? Halbe Politiker können wir schlecht in den Landtag entsenden.
Lösung: Die Abgeordnetenzahl im Stimmkreis erhält eine Person mehr als die auf der Wahlkreisliste.
Wenn wir zum Schluss alle Abgeordneten aller Wahlkreise zusammenzählen, kommen wir auf die Zahl von 180.
Hier noch eine kleine Tabelle zum Überblick:
Wahlkreis | Abgeordnete | ||
Gesamt | davon | ||
Im Stimmkreis | Auf Wahlkreisliste | ||
Oberbayern | 61 | 31 | 30 |
Niederbayern | 18 | 9 | 9 |
Oberpfalz | 16 | 8 | 8 |
Oberfranken | 16 | 8 | 8 |
Mittelfranken | 24 | 12 | 12 |
Unterfranken | 19 | 10 | 9 |
Schwaben | 26 | 13 | 13 |
Insgesamt | 180 | 91 | 89 |
Vielleicht hast du Freunde/Bekannte, die in Bayern wählen dürfen. Perfekt für einen kleinen Crashkurs, was ich in der Wahlkabine machen muss, um den entsprechenden Kandidaten oder die mir bevorzugte Partei zu wählen.
Dabei kommen wir auch gleichzeitig darauf zu sprechen, was Erst- und Zweitstimme in Bayern bedeuten.
Mit dieser Stimme entscheide ich mich direkt für einen Kandidaten meines Stimmkreises, den ich gerne im Landtag sehen möchte / der mich im Landtag vertreten soll. Wer nun aus meinem Stimmkreis direkt in den Landtag einzieht, ergibt sich durch eine relative Mehrheitswahl. Der Kandidat mit den meisten Stimmen im Stimmkreis zieht ins Parlament. Es genügt die relative Mehrheit. Vorausgesetzt natürlich, dass die eigene Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt.
Für die Zweistimme erhalte ich eine Liste (es gibt maximal sieben verschiedene Listen in Bayern) der jeweiligen Parteien mit ihren verschiedenen Kandidaten, welche auf unterschiedlichen Listenplätzen zu finden sind. Ich kann mich nun entscheiden, ob ich die eine ganze Liste der jeweiligen Partei wählen möchte, dann mache ich ein Kreuz rechts neben der Partei.
Möchte ich aber nur einen Kandidaten auf dieser Liste wählen, weil ich vielleicht diesen besonders sympathisch finde, so kann ich das genauso tun. Dadurch verschaffe ich diesem Kandidaten einen besseren Listenplatz und die Wahrscheinlichkeit, dass dieser in den Landtag einzieht wird wahrscheinlicher.
Die Liste wird nach Bekanntgabe der errungenen Mandate einer Partei von oben nach unten abgearbeitet und die Personen auf den Listenplätzen, die ein Mandat erhalten, ziehen in den Landtag.
Das ist wohl eine der interessantesten Fragen. Wie du dich vielleicht noch an die Bundestagwahl erinnern kannst, entscheidet bei dieser nur die Zweitstimme nach der Sitzanzahl einer Partei im Bundestag.
In Bayern hingegen werden Erst- und Zweitstimme zusammengezählt und ergeben dann das Sitzverhältnis der Partei im Landtag.
Sollte es Überhangmandate geben, werden diese durch Ausgleichsmandate bereinigt.
Das war nun genug Input für heute 😉
Nun solltest du definitiv bei Fragen zum Bayerischen Wahlsystem und der kommenden Landtagswahl gewappnet sein.
Ach ja und nicht vergessen: Motiviere und erinnere deine Freunde/Bekannte auf jedem Fall am 14. Oktober 2018, in dem ihnen zugeteilten Wahlbüro wählen zu gehen!
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlliste#Offene_Liste